Klienteninformation

Hiermit weise ich ausdruecklich auf folgende Punkte hin:

 

  • Ich bin "Gesundheitsberater fuer ganzheitliche Regulation" mit Massage- und Energietechniken zur Entspannung"
  • Ich bin weder Arzt noch Heilpraktiker und kann und will somit keine aerztliche Taetigkeit ausueben
  • Ich gebe keinerlei Heilversprechen ab
  • Ich rate Ihnen, weiter zum Arzt oder Heilpraktiker zu gehen
  • Ich rate Ihnen Ihre Therapie(n) nicht zu unterbrechen oder abzubrechen sondern ich bitte Sie, Ihren Arzt von meiner Arbeit zu informieren
  • Die Art meiner Taetigkeiten kann eine aerztliche Behandlung keinesfalls ersetzen
  • Die in meiner Beratung und Taetigkeit angewandten Informationen, Methoden, Techniken und Massnahmen haben anleitenden, entspannenden Charakter oder dienen zur Selbsthilfe. 
    Nach dem Motto: "Hilfe zur Selbsthilfe"
  • Meine Arbeit dient der Entspannung und der Verbesserung der Gesundheit im Sinne der WHO - Definition
  • Alles, was Sie innerhalb der Beratung tun, bekommen, erfahren und geben, geschieht freiwillig und in Ihrer eigenen Verantwortung
  • Bitte informieren Sie mich vor Beginn der ersten Sitzung ueber nachfolgende Gesundheitszustaende:
    -Erkrankungen:
    z.B. Allergien, Asthma, Diabetes, Gefaesserkrankungen, HIV, Infektionskrankheiten, Krebs, Bluthochdruck, akute, entzuendliche Prozesse etc.
    -Unvertraeglichkeiten: 
    z.B. Lotionen, Massgeoele, Desinfektionsmittel etc.
    -Andere gesundheitliche Umstaende:
    z.B. Operationen, Herzschrittmacher, Schwangerschaft etc. 

 

Wir versichern, dass wir nicht nach der Technologie von L.Ron Hubbard (Scientology), geschult wurden/werden, nicht danach arbeiten, keine Kurse und/oder Seminare nach der Technologie von L.Ron Hubbard besuchen / besuchen werden.

 

Wir gehoeren keiner Sekte an.

 

Wir versichern, dass wir keiner Vereinigung oder politischen Gruppierung angehören, die wegen ihrer rechtsradikalen Zielorientierung verboten ist / oder unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht.

 

Wir arbeiten nicht nach den Methoden der Familienaufstellung von Bert Hellinger und distanzieren uns davon.

Rechtliche Informationen

Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig entschieden, dass HeilerInnen arbeiten dürfen und dass zum Ausüben geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis nötig ist.

Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern.

Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung.

Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnose gestellt wird.

 

Der Heiler ist dafür verantwortlich,

dass der Patient ihn nicht für einen Arzt hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt.

Aus diesem Grund verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Heiler aufklärende Hinweise.


Der Heiler hat dabei die Wahl:

  • Entweder gibt er dem Patienten vor (!) dem Beginn der Behandlung ein entsprechendes Merkblatt oder
  • der Heiler bringt gut sichtbar (!) einen Aushang in seinem Behandlungsraum an.

Der Aushang könnte folgenden Wortlaut haben:

"Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker."

Wenn auch laut Aussage des Bundesverfassungsgerichtes der deutlich sichtbare Aushang dieser Information genügt, so ist doch das vom Klienten unterzeichnete Merkblatt die sicherere Lösung, denn damit lässt sich belegen, dass der Hinweis gegeben worden ist. Dem Aushang an der Wand sieht niemand an, seit wann er dort hängt.

Will ein Heiler Diagnostik in seine Arbeit mit Patienten einbeziehen, ist hierfür nach in Deutschland geltendem Recht in jedem Falle eine Heilpraktikererlaubnis oder eine ärztliche Approbation notwendig.

Das Selbe gilt, wenn HeilerInnen Therapien in ihre Arbeit einbeziehen wollen, die nicht zum geistigen Heilen zählen, wie naturheilkundliche Behandlungen oder ähnliches.

 

Nach geltendem Recht erlaubt 
ist die gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die Diagnose vom Arzt oder Heilpraktiker stammt. 
Der Arzt/Heilpraktiker darf also Patienten zum Heiler schicken. 
Der Heiler muss nicht in der Arztpraxis tätig werden. Er kann zu Hause oder in der eigenen Praxis arbeiten. 
Für den Arzt/Heilpraktiker ist das kein Problem, da er keine medizinische, sondern seelsorgerische Verantwortung überträgt.

 

Nach geltendem Recht (ohne Approbation oder HP-Zulassung) verboten ist/sind

  • Diagnosen, wie z.B. Analysen durch Radionik.
  • Verordnung von Bachblüten, Essenzen oder anderen Mitteln, die als Heilmittel benutzt werden sollen.
  • Werbung mit Krankengeschichten oder Dankschreiben,
  • Werbung mit der heilenden Wirkung bestimmter Gegenstände.

Dr. jur. Bernhard Firgau

Stand: März 2007

 

Aktuelles

 

  • Feuerlauf & Schwitzhütte
    26. / 27. Mai 2012
    Übernachtung in Tipis!
    Ein Naturerlebnis!

  • Intensivseminar!
    Russische Heilweisen
    Schöpfertum annehmen!
    Materie durch Geist steuern und schaffen lernen!
    23./24. Juni 2012

 

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